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Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus oder Grundstück. Damit unterliegen Sie einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht nach § 836 BGB.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehören neben der Instandsetzung schadhafter Wege insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Eine Haftung besteht selbst dann, wenn per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht an den Mieter übertragen wurde. Auch beim Ablösen von Teilen des Hauses, sei es der herunterfallende Dachziegel oder die dem Schneedruck nachgebende Regenrinne, haftet der Hauseigentümer, es sei denn, dass er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Jedoch benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nur Eigentümer von unbebauten Grundstücken oder Vermieter. Für selbstgenutztes Wohneigentum, egal ob Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bereits über die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Weitere wichtige Versicherungen für Wohnungs- und Hauseigentümer: