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Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Im Jahr 2001 schuf der Gesetzgeber die staatlich geförderte Riester-Rente für „Jedermann“. Die Riester-Rente sollte integraler Bestandteil einer jeden privaten Altersvorsorge sein und wird durch den Staat ausdrücklich gefördert. Die Vorteile dafür liegen auf der Hand.
Abgeschlossene Riester-Verträge erfahren eine direkte Förderung mit Zulagen und eine indirekte Förderung durch steuerliche Vorteile. Die tatsächliche Förderquote kann im Einzelfall bis zu 90 Prozent der Zahlbeiträge ausmachen! Die staatlichen Vorgaben zur Riester-Rente sorgen für Sicherheit, so dass Riester-Sparer ihre selbst einbezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bei Vertragsablauf garantiert ausbezahlt bekommen! Die staatliche Förderung erhalten nur Produkte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft und zertifiziert wurden.
Merkmale der Riester-Rente
- Alle Riester-Produkte müssen bei Ablauf eine lebenslange Rente ausbezahlen.
- Der frühestmögliche Vertragsablauf kann mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres erfolgen.
- Bis zu 30 Prozent des bis dahin angesparten Guthabens können Sie sich einmalig direkt bei Rentenbeginn auszahlen lassen!
- Jeder Riester-Sparer erhält eine maximale Grundzulage von EUR 154 im Jahr. Familien mit Kindern werden besonders gefördert. Für jedes Kind werden EUR 185 Euro als Zulage angerechnet. Kinder, die nach 2007 geboren wurden erhalten eine erhöhte Zulage von EUR 300 im Jahr.
Berufseinsteiger-Bonus
Im Zuge der Gesetzesänderungen 2008 wurde neben dem „Wohn-Riester“ auch ein „Berufseinsteiger-Bonus“ beschlossen. Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr automatisch eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn der Sparer zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist (§ 84 EStG). Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde), wird der Bonus in gleichem Maße gekürzt.
Welche Sparformen werden bei Riester gefördert?
Die Förderung kann der Sparer bei verschiedenen Produkten bekommen.
- klassische Rentenversicherungen
- fondsgebundene Rentenversicherungen
- Sparpläne in Investmentfonds
- Wohn-Riester (Verwendungsmöglichkeit der Riester-Verträge zur Eigenheimfinanzierung)
- verschiedene Bankprodukte
- Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung gem. § 3.63 EStG
Die Riester Vorteile
Das Sparen für die private Altersvorsorge im Rahmen von Riester bietet Ihnen viele Vorteile.
- hohe Förderung durch staatliche Zulagen
- Förderung durch Absetzbarkeit der Beiträge von der Steuer
- hohe Förderung für kinderreiche Familien durch die Kinderzulagen
- Schutz der angesparten Gelder vor staatlichem Zugriff bei Arbeitslosigkeit
- Sofortige Verfügbarkeit (bis zu 30 Prozent) des angesparten Guthabens bei Rentenbeginn
- garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge und der Zulagen bei Rentenbeginn
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