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Die Kapitallebensversicherung ist ein vielseitiges Produkt, mit der man mehrere Ziele verfolgen kann. Neben der zentralen Möglichkeit Kapital für eine sorgenfreie Zukunft anzusparen, steht der sogenannte Hinterbliebenenschutz im Fokus. Insbesondere für Familien oder Menschen mit einer laufenden Finanzierung empfiehlt sich ein ausreichender Todesfallschutz. Bei Tod des Hauptversorgers soll der Todesfallschutz der Kapitallebensversicherung die aufgerissene Deckungslücke schließen.
Mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung setzen Sie auf Sicherheit und risikobewusstes Sparen. Nach Erreichen des Vertragsablaufes wird an den Vorsorgenden eine lebenslange Rente ausgezahlt. Man hat aber auch die Möglichkeit sich sein Guthaben im Rahmen des sogenannten Kapitalwahlrechtes als Einmalbetrag sofort auszahlen zu lassen. Auf diese Weise können Sie kurz vor Vertragsablauf (in der Regel drei Monate vorher) bestimmen, ob Sie Ihr persönliches Einkommen durch die Zusatzrente erhöhen wollen, das Haus abbezahlen oder sich vielleicht einen lang gehegten Wunsch erfüllen möchten.
Die steuerrechtlichen Anpassungen im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes aus dem Jahr 2005 sorgten dafür, dass die Attraktivität und damit die Nachfrage der Kapitallebensversicherung deutlich zurückgingen.
Mit dem Eingreifen des Gesetzgebers endete die steuerliche Besserstellung der Kapitallebensversicherung gegenüber anderen Sparformen. Nur Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 Ihren Versicherungsbeginn hatten, genießen unter bestimmten Voraussetzungen die steuerlich privilegierte Behandlung (Bestandsschutz).
Die Auszahlung bei Vertragsablauf von Kapitallebensversicherungen und die Auszahlung nach Ausübung des Kapitalwahlrechtes bei Rentenversicherungen sind steuerfrei, sofern der Vertrag
- eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat erfüllt hat,
- die Beitragszahlung mindestens 5 Jahre beträgt
- und ein Mindesttodesfallschutz von 60 % besteht.
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, gelten folgende steuerliche Regelungen. Der Kapitalertrag (der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen) ist bei Vertragsablauf zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn der Vertrag
- eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt hat
- und der Ablauf des Vertrages nach Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt.
Weitere Altersvorsorgemöglichkeiten: