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Pensionsfonds...

Der Pensionsfonds ist eine relativ junge Form der betrieblichen Altersvorsorge. Er ist eine staatlich kontrollierte, selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern eine betriebliche Zusatzrente ermöglichen soll.

Vorteile des Pensionsfonds

Der Pensionsfonds zeichnet sich durch eine ganze Reihe attraktiver finanzieller Vorteile aus. Sämtliche Beiträge zum Pensionsfonds sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Sofern keine Altzusage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4% zusätzlich 1800 € steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in den Pensionsfonds eingezahlt werden. Sozialversicherungsfreiheit besteht für die zusätzlichen 1800 € aber nicht mehr.

Renten- und Kapitalleistungen sind in der Rentenphase nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Verlagerung der Steuerlast ins Alter ist für den Arbeitnehmer aber von Vorteil, da für ihn in der Regel dann ein geringerer Steuersatz gilt, als in seiner aktiven Zeit als Arbeitnehmer.

Auch wenn ein Arbeitgeber Altersvorsorgeleistungen mittels des Durchführungsweges "Pensionsfonds" gewährt, muss eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz erfolgen, um einen möglichen Ausfall des Arbeitgebers für seine Nachschusspflicht abzudecken.

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Wird bei einem Pensionsfonds eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet, erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Versorgungsversprechen. Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Pensionsfonds einen Pensionsfondsvertrag mit einem Pensionsplan, in dem die Beitragszahlungen und die Art der Leistungen bestimmt werden. Den Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gegenüber dem Arbeitnehmer gewährt dann der Pensionsfonds. Die Beiträge können entweder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder vom Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung) geleistet werden. Grundsätzlich sind beim Pensionsfonds nur Rentenleistungen vorgesehen, jedoch können bis zu 30% des angesparten Kapitals als Teilkapitalisierung ausgezahlt werden.

Der Pensionsfonds unterliegt, im Gegensatz zu Pensionskassen oder Versicherungsunternehmen, deutlich schwächeren Kapitalanlagevorschriften. Somit kann der Pensionsfonds bei günstiger Marktlage unkompliziert Chancen verfolgen, die beispielsweise ein Versicherer „liegen“ lassen muss. Die durch die BaFin aufgestellten aufsichtsrechtlichen Vorgaben sind dennoch im vollen Umfang zu erfüllen. Erwirtschaftet der Pensionsfonds seine zugesicherten Renten nicht, muss der Arbeitgeber im vollen Umfang für den Fehlbetrag haften und die Differenz ausgleichen.

Leistungen des Pensionsfonds

Der Pensionsfonds dient dem Zweck der Altersvorsorge. Hier die Leistungen im Überblick

  • Lebenslange Rente - die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Pensionsfonds die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
  • Möglichkeit der Teilkapitalisierung von bis zu 30% des angesparten Kapitals bei Eintritt des Versorgungsfalls
  • Auf Wunsch können Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen werden
  • Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb, so besteht das Recht bei einem Arbeitgeberwechsel unverfallbar erworbene Ansprüche mitnehmen

Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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