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Eine Krankheit macht vor niemanden halt, egal ob Sie angestellt, freiberuflich oder selbstständig tätig sind. Da die finanzielle Sicherheit und der persönliche Lebensstandard ganz entscheidend von der eigenen Arbeitskraft abhängen, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich, um den Einkommensverlust bei Krankheit auszugleichen.
Arbeitnehmer und Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Falle einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel das Gehalt bis zum 42. Krankheitstag weiter. Im Anschluss an die sechs Wochen ist dann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die weitere finanzielle Versorgung des Erkrankten zuständig. Für ein und dieselbe Krankheit wird in einem Dreijahreszeitraum maximal für 78 Wochen eine Krankengeldleistung durch die GKV erbracht.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des letzten Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Die maximale Krankengeldleistung orientiert sich dabei an der Beitragsbemessungsgrenze.
Von dem Krankengeld werden aber noch die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge, sowie ein eventuell zu leistender Soli-Beitrag abgezogen, so dass hier schnell eine Lücke von mehreren Hundert Euro entstehen kann. Diese Versorgungslücke sollte durch eine Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.
Für Arbeitnehmer und Angestellte ist es sogar möglich eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Da der Beitrag aber deutlich teurer ist als bei einer Krankentagegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung, und eine 24-monatige Wartezeit für Vorerkrankungen der letzten 12 Monate gilt, sollte als Erstes immer ein Abschluss einer normalen Krankentagegeldversicherung in Betracht gezogen werden.
Hier geht’s zur Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Arbeitnehmer und Angestellte in der privaten Krankenversicherung
Auch bei Arbeitnehmern und Angestellten die in der private Krankenversicherung versichert sind, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zum 42. Krankheitstag weiter. Bei leitenden Angestellten in Führungspositionen kann je nach Arbeitsvertrag auch eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bis zum 90. oder 180. Tag vereinbart sein. Dies gilt es bei der richtigen Tarifwahl zur Krankentagegeldversicherung zu berücksichtigen. Da nach Wegfall der Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer allein für den Einkommensausfall verantwortlich ist, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend als Einkommensersatz notwendig. Es empfiehlt sich in jedem Falle das Krankentagegeld der Höhe nach zu 100% am Nettoeinkommen auszurichten, da auch im Krankheitsfall die Beiträge zur private Krankenversicherung weiter entrichtet werden müssen.
Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Krankentagegeldversicherung umso wichtiger, da sie im Krankheitsfall in der Regel weder Lohnfortzahlungen noch Krankengeld erhalten, und damit vollständig auf ihre eigenen finanziellen Rücklagen angewiesen sind. Das Krankentagegeld sollte sich der Höhe nach auch hier am durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate orientieren und berücksichtigen, dass auch im Krankheitsfalle die Beiträge zur gesetzlichen oder private Krankenversicherung weiter entrichtet werden müssen. Der Leistungsbeginn des Krankentagegeldes kann bereits ab dem 4. Krankheitstag vereinbart werden, jedoch sind Krankentagegeldtarife mit einem späteren Leistungsbeginn deutlich günstiger. Eine Staffelregelung des Krankentagegeldes mit verschiedenen Leistungsbeginnen ist ebenfalls möglich.
Auch als Arbeitgeber ist es unbedingt notwendig mit einer ausreichend hohen Krankentagegeldabsicherung vorzusorgen, damit der Ausfall der eigenen Arbeitskraft, in der Zeit in der Sie nicht zur Verfügung stehen, durch qualifizierten Ersatz kompensiert werden kann, und sich nicht ernstzunehmende Folgen für das Unternehmen ergeben.
Wer ist versichert?
Im Gegensatz zur GKV ist nicht automatisch die ganze Familie in der Krankentagegeldversicherung versichert, sondern nur die bei Vertragsschluss benannten versicherten Personen. Versichert werden können alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die entweder angestellt, freiberuflich oder selbständig erwerbstätig sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Leistungsdauer der Krankentagegeldversicherung?
Die private Krankentagegeldversicherung leistet das Krankentagegeld für unbegrenzte Dauer. Die Leistungspflicht endet erst mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Weitere wichtige private Krankenzusatzversicherungen zur Leistungsergänzung: